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| Ausländische Examiner - Verlängerung österreichische Lizenz? |
22.04.2009 14:22 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Ausländische Examiner dürfen die Prof-Checks für die Verlängerung österreichischer Berechtigungen abnehmen; sie dürfen nur das soo genannte "endorsement" (das ist die Anmerkung der Verlängerung auf der Rückseite der Lizenz) nicht setzen.
ACG empfiehlt, dass Verlängerungsbewerber eine Kopie der FE-Ernennung und der FE-Lizenz des ausländischen Examiners mitübermitteln. Solcherart spart sich die ACG beim Ausstellen der verlängerten Lizenz die Nachforschung (und damit der Bewerber Wartezeit auf seine verlängerte Lizenz). |
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| Allgemein: Verhältnis Original JAR-FCL zur "Österreich-Ausgabe" |
05.02.2007 21:49 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Die von der JAA veröffentlichten JARs sind nicht direkt anwendbar, sondern bedürfen einer Transformation in nationales Recht. Diese Transformation ist in Österreich durch die ZLPV 2006 geschehen. JAR-FCL 1 und 3 sind Anlagen zur ZLPV 2006. Dem entsprechend sind nicht die Original-Texte der JAA, sondern nur die Anlagen zur ZLPV 2006 nationales Recht geworden und als solches verbindlich. |
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| Allgemein: "In luftfahrtüblicher Weise" kundzumachende Informationen |
08.02.2007 20:48 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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In zahlreichen Bestimmungen der JAR-FCL ist vorgesehen, dass zusätzliche Informationen "in luftfahrtüblicher Weise" kundzumachen sind. Diese Veröffentlichungen (etwa auf der Website der ACG oder in den ÖNfL) sind bis dato ausständig. |
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| Allgemein: Was versteht man unter dem Begriff "grandfather rights"? |
22.03.2007 13:24 Johann Schwarzinger |
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Unter diesem Begriff wird verstanden, dass Berechtigungen, die vor dem Inkrafttreten der JAR-FCL bestanden haben, auch nach deren Inkrafttreten ausgeübt werden dürfen.
Dies wird in 2 zentralen Übergangsbestimmungen sichtbar: nämlich in § 6 Abs. 1 ZLPV 2006 hinsichtlich der Medicals und in § 142 ZLPV 2006 hinsichtlich der Scheine und der darin verbrieften Berechtigungen.
Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch gem. der ZLPV ausgestellte Privatpiloten-, Berufspiloten- und Linienpilotenscheine, die nicht in JAR-FCL 1 konforme Lizenzen konvertiert wurden, ab dem 01.12.2006 nach den Bestimmungen der JAR-FCL 1 zu verlängern sind. |
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| Allgemein: Ist für den Erwerb einer Nacht-Sichtflugberechtigung die Konvertierung der ICAO- in eine JAR-Lizenz notwendig? |
13.10.2007 14:30 Johann Schwarzinger |
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Nein. Die NVFR-Berechtigung kann auch in eine ICAO- Lizenz eingetragen werden. Eine Konvertierung der ICO-Lizenz in eine JAR-Lizenz ist dafür nicht notwendig. Es müssen hiefür jedoch die Voraussetzungen für den Berechtigungserwerb gem. JAR-FCL 1 erfüllt sein. |
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| Allgemein: Darf man mit einer JAR-FCL-Lizenz ULs fliegen? |
15.10.2007 09:00 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Diese Frage muss differenziert betrachtet werden. § 23 Abs. (3) ZLPV 2006 eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit mit einer JAR-FCL-Lizenz ULs zu fliegen, obwohl ULs eigentlich im Sinne der JAR-FCL nicht als "Flugzeuge" gelten und daher vom Berechtigungsumfang einer JAR-FCL-Lizenz nicht umfasst sind.
Diese Regelung gilt jedoch - weil sich die Rechtssetzungsbefugnis des österreichischen VO-Gebers nur auf unser Staatsgebiet erstreckt - nur für das Inland.
Im Ausland sind Piloten daher nur dann zum Fliegen eines ULs mit einer JAR-FCL-Lizenz berechtigt, wenn dies im jeweiligen nationalen Recht vorgesehen ist. Daher ist die Beantwortung dieser Frage im Hinblick auf das Ausland nach dem jeweils nationalen Recht abzuklären und zu prüfen, ob es hier ähnliche national gültige Ausnahmeregelungen gibt wie in Österreich. |
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| JAR-FCL 1.001: Darf mit einer Klassenberechtigung für TMG ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk unter Motor geflogen werden? |
17.03.2007 11:30 Johann Schwarzinger |
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Nein. Dies ist deshalb nicht zulässig, weil ein solches Luftfahrzeug gem. der Definition in JAR-FCL 1.001 kein TMG, sondern ein Segelflugzeug darstellt. Hiefür ist daher ein Segelfliegerschein samt Hilfsmotorstartberechtigung erforderlich. |
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| JAR-FCL 1.005 (Anhang 1): Anrechnung von Flugzeiten als "2. Pilot" |
08.02.2007 21:29 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Für die Konvertierung nationaler PPL in JAR-FCL konforme PPL dürfen die bisher als 2. Pilot verzeichneten Stunden nicht auf die erforderlichen 70 Flugstunden angerechnet werden.
Ausbildungszeiten, die noch im Rahmen einer Ausbildung nach "ZLPV alt" aufgezeichnet wurden, werden auf die erforerlichen 70 PIC-Stunden angerechnet. |
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| JAR-FCL 1.080: Aufzeichnung von Flugzeiten |
08.02.2007 21:04 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Entgegen einer ursprünglichen Aussage der ACG / des BMVIT in den Aviation News im Jahre 2007 dürfen Zeiten als "2. Pilot" auf einem Luftfahrzeug, das weder aus technischen noch aus betrieblichen Gründen einen 2. Piloten erfordert (so genannte Single Pilot Aeroplanes - SPA), nicht aufgezeichnet werden. |
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| JAR-FCL 1.080 (c)(1) iVm 1.001: Können unter Motor geflogene Flugstunden mit einem Segelflugzeug mit Klapptriebwerk als PPL-Stunden aufgezeichnet werden? |
17.03.2007 11:34 Johann Schwarzinger |
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Nein. Dies war früher möglich. Da nun Segeglflugzeuge mit Klapptriebwerknicht als TMG gelten (und daher nicht von JAR-FCL 1 konformen Lizenzen umfasst sind), können auch damit geflogene Flugzeiten - selbst wenn sie unter Motorbetrieb geflogen werden - nicht aufgezeichnet werden. |
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| JAR-FCL 1.110 (a) iVm 1.005 (a)(5): Ist es zulässig, mit einer JAR-FCL 1 konformen Lizenz ein Ultraleichtflugzeug zu fliegen? |
17.03.2007 09:50 Johann Schwarzinger |
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§ 23 Abs. (3) ZLPV 2006 sieht ausdrücklich vor, dass mit JAR-FCL konformen Lizenzen ULs im Fluge geführt werden dürfen. In anderen Ländern muss dies vorab mit der nationalen Luftfahrtbehörde abgeklärt werden, weil dies - wie gesagt - der ZLPV 2006 und nicht der JAR-FCL 1 "entspringt". |
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| JAR-FCL 1.110 (a): Ist es zulässig, als Inhaber einer TMG-Lizenz das Triebwerk eines Motorseglers im Flug abzustellen? |
17.03.2007 13:37 Johann Schwarzinger |
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Nein. Dies ist nur mit einem gültigen Segelfliegerschein zulässig, da es sich ab dem Moment des Abstellens des Triebwerkes um einen Segelflug handelt. |
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| JAR-FCL 1.110 (b)(1): Ist es möglich im Rahmen der PPL-Ausbildung die Klassenberechtigungen SEP und TMG gleichzeitig zu erwerben? |
17.03.2007 09:45 Johann Schwarzinger |
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Ja, dies ist möglich. Und zwar unter den folgenden Voraussetzungen:
Bei überwiegender Ausbildung auf TMG sind mindestens 5 Alleinflugstunden auf SEP, mitsamt allen dazu erforderlichen Einweisungen, zu absolvieren. Die praktische Prüfung muss auf einem Flugzeug der Klasse SEP abgelegt werden
Bei überwiegender Ausbildung auf SEP sind mindestens 3 Alleinflugstunden auf TMG, mitsamt allen dazu erforderlichen Einweisungen, zu absolvieren. Die praktische Prüfung muss ebenfalls auf einem Flugzeug der Klasse SEP abgelegt werden |
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| JAR-FCL 1.110 (b)(2): Muss im Rahmen der PPL-Ausbildung die NVFR-Berechtigung erworben werden? |
17.03.2007 11:17 Johann Schwarzinger |
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Nein. Es handelt sich um eine Option, nicht jedoch um eine Verpflichtung. |
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| JAR-FCL 1.110 (b)(2) iVm 1.125 (c): Abgelaufene NVFR-Berechtigung nach "alter" ZLPV in neuer JAR-FCL 1-Lizenz? |
17.03.2007 11:26 Johann Schwarzinger |
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Wenn bei der letzten Scheinverlängerung gem. "ZLPV alt" die NVFR-Berechtigung mangels Vorliegen der Verlängerungsvoraussetzungen gestrichen wurde (diese also ruht), kann diese dennoch in eine PPL nach JAR-FCL 1 eingetragen werden.
Dies hängt damit zusammen, dass gem. JAR-FCL 1 eine Verlängerung der NVFR-Berechtigung nicht mehr erforderlich ist und dem entsprechend auch keine Verlängerungsvoraussetzungen zu erfüllen sind. |
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| JAR-FCL 1.120: Anrechnung von Flugstunden beim Erwerb der PPL |
17.03.2007 13:20 Johann Schwarzinger |
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Beim Erwerb der PPL können grundsätzlich Flugstunden, die auf einem der folgenden Luftfahrzeuge erworben wurden, im Umfang von 10%, maximal jedoch 10 Stunden, auf die erforderliche Flugstundenanzahl angerechnet werden:
- (UL-)Hubschrauber
- Tragschrauber
- aerodynamisch gesteuerte UL mit starren Flügeln
- Segelflugzeuge (mit und ohne Hilfsmotor)
Beispiel 1:
85 Stunden als Segelflieger-PIC: 8,5 Stunden Anrechnung
Beispiel 2: 170 Stunden als Hubschrauber-PIC: 10 Stunden Anrechnung |
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| JAR-FCL 1.215 (b): Wann "Differences Training", wann "Familiarisation"? |
17.03.2007 13:34 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Grundsätzlich ist in Anhang 1 zu JAR-FCL 1.215 vorgesehen, dass die ACG eine Liste der Luftfahrzeuge, die eine Unterschiedsschulung ("Differences Training") erfordern festgelegt und in luftfahrtüblicher Weise verlautbart wird. Dies ist bis dato noch nicht geschehen, weshalb auf die Liste der JAA zurückzugreifen ist.
Diese findet sich unter:
http://www.jaa.nl/licensing/classtyperatings.html |
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| JAR-FCL 1.215 (b): Kann man Tailwheel-Erfahrung auf TMG für Differences Training in der SEP-Klasse "anrechnen"? |
17.03.2007 13:26 Johann Schwarzinger |
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Da es sich bei TMG und SEP grundsätzlich um zwei verschiedene Klassen handelt und innerhalb der Klasse TMG auch keine Differences Trainings erforderlich sind, um zB ein Tailwheel-TMG fliegen zu dürfen, ist für Tailwheel-SEPs ein volles Differences Training erforderlich. Es liegt jedoch in der Kompetenz des das Differences Training durchführenden FI, den Umfang desselben festzulegen.
Beispiel: Umstieg von einer Dimona H36 auf eine Piper PA18. |
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| JAR-FCL 1.215 (b): Differences Training innerhalb der TMG-Klasse? |
17.03.2007 13:31 Johann Schwarzinger |
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Innerhalb der TMG-Klasse gibt es kein Differences Training. Ein Vertrautmachen("Familiarisation") ist ausreichend. Hiefür ist ein FI nicht erforderlich. |
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| JAR-FCL 1.240: Was brauche ich um zur vorhandenen Klassenberechtigung SEP, auch TMG eingetragen zu bekommen? |
13.10.2007 14:24 Johann Schwarzinger |
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Wenn man, bei bereits vorhandenem SEP-Classrating ein TMG-Classrating hinzuerwerben möchte (und vice versa), muss man (nach entsprechender Schulung auf dem TMG (bzw. SEP)) lediglich einen Prüfungsflug mit einem Examiner auf einem TMG (bzw. SEP) absolvieren. Es sind keine PIC-Stunden auf dem TMG (bzw. SEP) gefordert!
Dies ist der wesentlichste Unterschied zum gleichzeitgen Erwerb beider Klassenberechtigungen - diesfalls gilt die die im Lehrplan gem. JAR-FCL 1.215 vorgesehene Vorgangsweise. |
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| JAR-FCL 1.245 (c)(1)(i) und (c)(1)(ii)(C):Welches LFZ kann für den Übungs- bzw. Befähigungsüberprüfungsflug verwendet werden? |
17.03.2007 09:39 Johann Schwarzinger |
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Beim Übungsflug mit einem FI(A) bzw. Befähigungsüberprüfungsflug mit einem Examiner zurm Zwecke der Verlängerung der Klassenberechtigungen TMG und SEP kann entweder ein Flugzeug der KLasse TMG oder SEP verwendet werden. Das bedeutet, dass es möglich ist, zB mit einem entsprechenden Flug auf TMG die SEP-Lizenz zu verlängern und vice versa. |
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| JAR-FCL 3.095: Untersuchung für CPL-Konvertierung |
08.02.2007 21:25 RA Mag. Joachim J. Janezic |
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Bei der Konvertierung eines bestehenden "nationalen CPL" (gem. "ZLPV alt") kann die entsprechende Untersuchung zur Feststellung der flugmedizinischen Tauglichkeit von einem Fliegerarzt durchgeführt werden.
Die Untersuchung in einem flugmedizinischen Zentrum ist nur beim erstmaligen Lizenzerwerb nach JAR-FCL erforderlich. |
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